Hautkrebsfrüherkennung

Zu den häufigsten Hautkrebserkrankungen zählen neben dem schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) insbesondere das Basalzellcarcinom (Basaliom) und das spinocelluläre Carcinom (Spinaliom).

Es ist empfehlenswert, die Haut in regelmäßigen Abständen auf verdächtige Veränderungen untersuchen zu lassen.
Mit einer Ganzkörperbetrachtung als Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung können Vorstufen bzw. frühe Entwicklungsstadien des weißen und schwarzen Hautkrebs rechtzeitig erkannt werden. Diese schmerzfreie Früherkennung erfolgt durch eine eingehende Betrachtung der Haut.

Neben der Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung erfolgen in unserer Praxis auch Hautkrebsnachsorgeuntersuchungen und Entfernungen von bösartigen Hautveränderungen. Ebenso entfernen wir nicht bösartige Hautveränderungen wie z.B. verdächtige Muttermale, chronische Lichtschäden sowie unklare Befunde, zu deren Diagnosestellung eine histopathologische Hautuntersuchung notwendig ist.

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich krankenversicherte Patienten jedes 2. Kalenderjahr einen Anspruch auf eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung. Einige der gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen sowohl bereits vor dem 35. Lebensjahr die Inanspruchnahme dieser Untersuchung als auch Untersuchungen in jedem Kalenderjahr.

Privatversicherte Personen können diese Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung bedarfsgerecht mit jedem Lebensalter und häufiger als alle 2 Jahre durchführen lassen.